Mittwoch, 29. Juli 2015

Flüchtlinge gemäß der Definition des Völkerrechtes

Kommentar zum Tagesschaubericht


Diskussion um Flüchtlinge: Fakten statt Vorurteile


http://www.tagesschau.de/inland/asyl-153.html

Flüchtlinge gemäß der Definition des Völkerrechtes sind nur die tatsächlich verfolgten Menschen! Alle weitere Personen sind gemäß des UNHCR nur Migranten!

In Deutschland hingegen, werden Menschen, die rechtlich gesehen keine Flüchtlinge sind, aber einen Asylantrag gestellt haben, auch als Flüchtlinge bezeichnet, obwohl es sich hierbei völkerrechtlich nur um Migranten handelt!
Diese unterschiedliche Definitionen der Begriffe Flüchtlinge und Migranten sorgt häufig zu einer verständlichen Verwirrung!
Dabei ist der Begriff "Migrant" eigentlich ein völlig neutraler Begriff und umfasst auch alle normalen Ausländer, die jedes Jahr ganz normal ohne einen Asylantrag zu stellen, zu uns nach Deutschland ziehen!

Mein Vorschlag: Die deutschen Definitionen des Flüchtlings und des Migranten sollten mit den Definitionen des Völkerrechtes für beide Gruppen synchronisiert werden!

Sonst sind die entsprechende Zahlen kaum vergleichbar!